Elektronische Geräte

Elektronische Geräte

Auf dem gesamten Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Gebrauch von Mobiltelefonen, Smartwatches, privaten Multimediageräten und ähnlichen Geräten zwischen 07.30 - 16.25 Uhr untersagt. Die Geräte sind unsichtbar und unhörbar.

In Ausnahmefällen und nur mit schriftlicher Bestätigung der Eltern können elektronische Geräte mitgenommen werden. Die Bestätigung ist der Klassenlehrperson abzugeben. Die mitgeführten Geräte müssen ausgeschaltet und im Pult aufbewahrt werden. Die Schule bewahrt keine Geräte während der Unterrichtszeit auf und lehnt jegliche Haftung ab. Mit den persönlichen Geräten besteht während den Unterrichtszeiten für Schülerinnen und Schüler ein Video- und Fotografierverbot.

Stellt eine Lehrperson den unerlaubten Gebrauch von elektronischen Geräten bei einer Schülerin oder einem Schüler fest, werden die Eltern von der Klassenlehrperson informiert.