Klasseneinteilung

Gesetzliche Grundlagen

Das Volksschulgesetz des Kantons Bern regelt die Zuständigkeiten bei der Klassenbildung.

Massgebend für die Schaffung oder Aufhebung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Aufgrund der kantonalen Vorgaben legt das Schulinspektorat anfangs eines Kalenderjahres die maximale Anzahl von Klassen fest, welche im nächsten Schuljahr geführt werden dürfen. Der Gemeinderat beschliesst die Eröffnung oder Schliessung von Klassen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Stelle der kantonalen Erziehungsdirektion.

Allgemein gültige Kriterien

Die Schulleitung ist für die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den einzelnen Klassen zuständig.

Grundsätzlich erfolgt die Einteilung zum nächstgelegenen Schulhaus oder Kindergarten. Zuweisungen zu anderen Standorten können zum Ausgleich der Schülerzahlen, auf Gesuch der Erziehungsberechtigten, zur Angebotsoptimierung oder aus besonderen Gründen, wie z.B. soziale oder pädagogische Aspekte vorgenommen werden.

Betreuung ausserhalb Kindergarten oder Schule

Die Fremdbetreuung der Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten, durch Tagesmütter, Verwandte, Freunde oder in der Tagesschule wird soweit möglich bei der Klasseneinteilung berücksichtigt. Die Schulleitung bittet um Verständnis, wenn es nicht immer möglich ist, allen Einteilungswünschen und Betreuungsmodellen gerecht zu werden.

Freundschaften

Freundschaften sind wichtig. Es ist der Schulleitung aber unmöglich, bei der Klasseneinteilung darauf Rücksicht zu nehmen. Freundschaften können auch gepflegt werden, wenn Freundinnen oder Freunde nicht die gleiche Klasse besuchen. Es kann sogar eine Bereicherung sein und sie können sich in der Freizeit austauschen. 

Kindergarten

In Bolligen werden heute sechs Kindergärten geführt (ab Schuljahr 2021/2022 sieben). Die Zuteilung kann sich jedes Jahr etwas anders gestalten, je nachdem wo die einzuteilenden Kinder wohnen. Es ist immer wieder spannend festzustellen, wie von Jahr zu Jahr in den verschiedenen Wohngegenden unterschiedlich viele kindergartenpflichtige Kinder leben. Die Schulleitung kann keine Garantie abgeben, dass alle Kinder einer Familie trotz der gleichbleibenden Wohnadresse den gleichen Kindergarten werden besuchen können.

Kindergartenweg

Ausgeglichene Klassengrössen und ein zumutbarer Kindergartenweg haben bei der Klasseneinteilung Priorität. Ein zumutbarer Kindergartenweg, welcher von den Kindern nach einer gewissen Zeit in kleinen Gruppen selbständig zurückgelegt werden kann, bedeutet aber nicht, dass alle Kinder immer in den nächstgelegenen Kindergarten eingeteilt werden können.

Kommen viele Kinder aus demselben Wohnquartier oder aus dem Einzugsgebiet eines bestimmten Kindergartens, erhält das Kriterium Klassengrösse ein höheres Gewicht als ein möglichst kurzer Kindergartenweg.

Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass mindestens zwei Kinder einen Teil des Kindergartenweges gemeinsam zurücklegen können.