Besondere Massnahmen

Wenn Eltern oder Lehrpersonen bei einem Kind Lernschwierigkeiten oder Lernbehinderungen feststellen, ist es wichtig, dass sie gemeinsam nach Lösungen suchen. Aufgrund einer Abklärung suchen Lehrpersonen und Eltern nach geeigneten Hilfen. Manchmal ist dies eine integrative Unterstützung durch die Heilpädagogin / den Heilpädagogen oder ein zusätzlicher Spezialunterricht.

Zur Nutzung von Synergien arbeiten die Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen als sogenannte IBEM Region im Bereich Integration und besondere Massnahmen zusammen.

Umsetzung Art. 17 Volksschulgesetz, Integration und besondere Massnahmen, Modell 2011 Kurzbeschrieb  

Spezialunterricht

Integrative Förderung (IF)

Lehrpersonen für integrative Förderung unterstützen und beraten Lehrpersonen, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bei Lernschwierigkeiten, Problemen im Klassenverband und bei Verhaltens- oder sozialen Schwierigkeiten.

Arbeitsformen:

  • Die Lehrperson für integrative Förderung besucht auf Anfrage der Lehrperson die Klasse, beobachtet dabei das Unterrichtsgeschehen oder betreut einzelne Kinder im Klassenzimmer.
  • Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung bietet die spezielle Förderung in Form von Einzel- oder Gruppenunterricht während der ordentlichen Unterrichtszeit jedoch ausserhalb des Klassenzimmers.

Logopädie

Die Logopädin / der Logopäde ist zuständig für Beratung, Abklärung und Therapie von Kindern mit Störungen der gesprochenen und der geschriebenen Sprache sowie der Stimme. Sie arbeiten in der Regel mit Kleingruppen, seltener im Einzelunterricht.

Psychomotorik

Psychomotorische Schwierigkeiten betreffen einerseits die Bewegung (Grob-, Fein- und Graphomotorik), anderseits die seelische Befindlichkeit (Psyche) des Kindes oder des Jugendlichen.

Die Therapeutin / der Therapeut ist zuständig für die Beurteilung, die Gespräche mit Eltern und Lehrpersonen. Sie führt – falls erforderlich – die Therapie durch. Sie arbeitet in der Regel mit Kleingruppen, seltener im Einzelunterricht.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Auf Antrag der Schulleitung kann die Schulleitung IBEM fremdsprachigen Kindern zusätzlichen Deutschunterricht bewilligen.

Die DaZ-Lehrperson erteilt den Unterricht in Form von Einzel- oder Gruppenunterricht während der ordentlichen Unterrichtszeit aber ausserhalb des Klassenzimmers.

Begabtenförderung

Für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlicher intellektueller Begabung besteht die Möglichkeit einer speziellen Förderung. Zugelassen sind Kinder, die bei entsprechender Abklärung durch die Erziehungsberatung (Fachinstanz) einen IQ-Wert von mindestens 130 erreicht haben. Die Abklärung erfolgt auf freiwilliger Basis nach Rücksprache mit den Eltern.