Elternrat

Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Lehrpersonen, Schulleitung, Bildungskommission und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu fördern. Damit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind vermehrt wahrgenommen werden.

Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion, weder berät er über einzelne Lehrpersonen, noch beurteilt er deren Methoden/Inhalte des Unterrichts, noch diskutiert er über einzelne Kinder. Der Elternrat behandelt ausschliesslich Anliegen, welche die gesamte Schuleinheit betreffen.

Weitere Informationen unter www.elternrat-bolligen.ch